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Die Achse des Guten
09. April 2026, 06:00
Uhr
Berliner
Erklärung zur Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit
schützen – Meinungsvielfalt fördern
Das Menschenbild des
Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und
Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich
handelnden Staatsbürgern aus.
Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem
argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen
Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit
bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen
zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu
irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die
freiheitliche demokratische Grundordnungist – so das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit
„schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den
zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische
Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler
der Demokratie steht
massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in
Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:
Ebene der Diskurspraxis
-
Die um sich greifende
Verwendung von ausgrenzenden
Kampfbegriffen –
vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den
„Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt
Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen
eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre.
Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich
unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und
Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor
wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden
inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
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Auch greift die Zuweisung
von Kontaktschuld um
sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für
solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die
eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
-
Durch aktivistisch
auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung
wird die Trennlinie
zwischen Politik und Wissenschaft verwischt.
Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien
aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach
dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten
auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische
Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch
politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
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Durch diese Entwicklungen
werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen
asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit
untergraben. Es kommt zu einer Einengung
des Meinungsspektrums,
die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht
werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden
Missstände beheben lassen.
Rechtlich-institutionelle
Ebene
-
Verschärfungen des
Tatbestands der Volksverhetzung sind
geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu
verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung,
wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das
passive Wahlrecht entziehen können.
-
Der Verfassungsschutz stützt
seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert
rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine
verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im
Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021
eingeführte, für die Außendarstellung
der Behörde nach
wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich
relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im
Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die
Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
-
Die staatliche Förderung
von Faktencheck-Organisationen hebt
die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten
Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem
die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Indirekte
„Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres
Gemeinwesens.
-
Seit April 2024 fällt mit
der Neuerung
der Disziplinarverfügung der
langwierige Disziplinarklageweg weg,
wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein.
Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag
Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter
Meinungsäußerungen zu entfalten.
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Der im Februar 2024
vollumfänglich in Kraft getretene Digital
Services Act ermöglicht
Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale,
sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die
Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund
84).
Auf der Webseite
der Bundesnetzagentur,
die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist,
heißt es, dass mit Hilfe des DSA „illegale oder schädliche
Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…)
leichter verhindert werden“ können. Das Instrument der „Trusted
Flagger“
– d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen,
die als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ Meldungen
von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze
zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei
assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine
Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen
Meinungsstreit gefährdet.
Erosion der freiheitlichen
demokratischen Ordnung
Die Gefahren, welche von diesen
Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer
freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich
begrenzter Herrschaft stets von
„unten“ nach „oben“ erfolgen.
Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum,
aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität
speist, so wird die demokratische
Legitimationskette brüchig.
Das zeigen auch demoskopische
Daten. Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder
es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger
Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage
des Instituts für Demoskopie Allensbach nur
noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78
Prozent.
Insgesamt laufen die
gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und
Meinungsfreiheit auf eine große
Gefährdung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.
Unsere Forderungen
Als Verfechter der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit
größter Sorge. Wir fordern deshalb:
-
Der öffentliche Diskurs
sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden
Begriffen wie
„Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das
Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
-
Der Tatbestand der
Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist
abzuschaffen.
Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie
diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist
zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann
zurückzukehren.
-
Im
zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer
pluralen, ausgewogenen
Berichterstattung zurückzukehren.
Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche
Rundfunk so
umzugestalten oder abzulösen,
dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung
nicht länger gefährdet wird.
-
Dem WHO-Pandemievertrag in
der Beschlussfassung
vom 14. Mai 2025 ist die
Ratifizierung zu verweigern.
In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte
„Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich
„schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche
Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem
Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
-
Der Digital Services Act
ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind
abzuschaffen.
Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die
politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der
Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese
Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte
Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite
zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung
zu unterstellen.
-
Wissenschaft darf im
öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich
letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf
der Revisionsoffenheit ihrer
Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des
RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die
Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und
darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz
auslagern („Follow the science“). Es ist für eine
institutionelle Trennung
von Wissenschaft und Politik zu
sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler
das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
-
Die Revisionsfähigkeit des
wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die
immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer
Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem
Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt,
zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung
ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Unsere Forderungen verstehen
sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu
zu festigen: durch den Schutz des freien
Wortes,
durch den entschiedenen Rückzug
des Staates aus
der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell
garantierter Pluralität,
und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von
Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt.
Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber
dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte
Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt
werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie
Rede auf
allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.
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