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Die Achse des Guten
09. April 2026, 06:00
Uhr
Berliner
Erklärung zur Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit
schützen – Meinungsvielfalt fördern
Das Menschenbild des
Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und
Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich
handelnden Staatsbürgern aus.
Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem
argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen
Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit
bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen
zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu
irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die
freiheitliche demokratische Grundordnungist – so das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit
„schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den
zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische
Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler
der Demokratie steht
massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in
Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:
Ebene der Diskurspraxis
-
Die um sich greifende
Verwendung von ausgrenzenden
Kampfbegriffen –
vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den
„Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt
Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen
eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre.
Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich
unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und
Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor
wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden
inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
-
Auch greift die Zuweisung
von Kontaktschuld um
sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für
solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die
eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
-
Durch aktivistisch
auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung
wird die Trennlinie
zwischen Politik und Wissenschaft verwischt.
Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien
aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach
dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten
auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische
Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch
politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
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Durch diese Entwicklungen
werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen
asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit
untergraben. Es kommt zu einer Einengung
des Meinungsspektrums,
die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht
werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden
Missstände beheben lassen.
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