Berliner Zeitung

27. Juni 2026, 19.09 Uhr

Von Marcel Luthe

Das ist keine Wortklauberei. Es ist die Linie, an der sich entscheidet, ob ein Sender seinen Auftrag erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht nennt die Rundfunkfreiheit eine dienende Freiheit. Sie gehört nicht dem Sender, sondern dem Bürger, dessen freie Meinungsbildung sie ermöglichen soll. Ein Apparat, der aus Pflichtbeiträgen nahezu jedes Haushalts lebt, hat kein Recht auf ein eigenes Weltbild. Er hat die Pflicht, die Tatsachen zu liefern, aus denen der Bürger sein eigenes Urteil formt. Halten wir diesen Maßstab an zwei Vorgänge.

Fall eins: Belfast

Am 12. Juni läuft im ZDF die Sendung „ZDFheute live“, Titel: „Ausschreitungen in Belfast – Wie Musk die Proteste befeuert“. Die Anmoderatorin sagt: „Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist sowie der Tech-Milliardär Elon Musk.“ Ein Aufruf zur Menschenjagd, namentlich zugerechnet. Härter geht es kaum.

Was war geschehen? In Belfast hatte es einen brutalen Messerangriff gegeben, für den ein sudanesischer Migrant verantwortlich gemacht wird; ein Video davon ging viral. Rechtsextreme riefen zu Protesten auf. Elon Musk teilte auf seiner Plattform einen entsprechenden Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson und schrieb dazu, nur lauter und wiederholter Protest werde etwas ändern. Das ist der Tatbestand: ein geteilter Protestaufruf. Daraus wurde im Nachrichtenstudio der Aufruf eines „rassistischen Mobs“ zur „Jagd auf Migranten“.

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