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Berliner Zeitung 04. Juli 2026, 20.32 Uhr Von Marcel Luthe Im Mai 1948 stand auf den Plakaten der Gewerkschaften in der britischen Zone ein einziger Satz: „Stärker als alle Parteien!“ Ein großes politisches Versprechen, kein bloßer Werbespruch. Hans Böckler, der erste DGB-Vorsitzende, baute die Einheitsgewerkschaft auf der parteipolitischen Unabhängigkeit von jeder Regierung, und Otto Brenner, der Vorsitzende der IG Metall, stellte sich 1954 öffentlich gegen die Wiederbewaffnung und damit gegen die Regierung Adenauer, die ihre Koalition eigens dafür nach rechts verbreitert hatte. Sein Widerspruch galt der Regierung, nicht der Opposition. So sah das gesellschaftliche Gegengewicht aus, das die vielen Väter und vier Mütter des Grundgesetzes in der Trias von Parteien, Kirchen und Gewerkschaften schaffen wollten. Sprung in die Gegenwart. Den DGB führt heute Yasmin Fahimi, erst Generalsekretärin der SPD, dann beamtete Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium. Ihr Vorgänger an der Spitze der größten Einzelgewerkschaft, Frank Bsirske, fast zwei Jahrzehnte Verdi-Chef, zog danach für die Grünen in den Bundestag ein, nachdem er seinen eigenen Weg einst als Stipendiat der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung begonnen hatte. Die Gewerkschaften stellen ein Drittel im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, ihre Vertreter dort sind vom Arbeitsministerium ernannt, und in der Selbstverwaltung der Sozialkassen wachen sie über jährlich rund 400 Milliarden Euro mit. Und auf der Straße? Dort demonstrieren sie gegen eine Oppositionspartei. Das Plakat von damals hängt noch, sein Versprechen ist heute kopfüber eingelöst. Wer Zugang zur Macht hat, gibt sie nicht leichtfertig auf 1911 untersuchte der Soziologe Robert Michels ausgerechnet die Sozialdemokratie und ihre Gewerkschaften und prägte den Satz, der ihn überdauert hat: „Wer Organisation sagt, sagt Tendenz zur Oligarchie.“ Jede große Organisation bringt einen Apparat hervor, der sich verselbständigt und mit der Zeit die eigene Erhaltung mit dem Zweck verwechselt, für den er einmal angetreten ist. Michels selbst geriet später auf die Bahn zum Faschismus; auch das eine Gefahr, wenn man sich dagegen für immun hält. Auf die Gewerkschaften der Bundesrepublik passt er mit unheimlicher Genauigkeit, denn wer Zugang zu Macht und Geld hat, verteidigt ihn. Nehmen wir das Geld. In Dresden zahlt die Uniklinik, eine Anstalt des Freistaates Sachsen, ihren Verdi-Mitgliedern 300 Euro extra im Jahr. Nur ihnen; die Klausel steht versteckt in einem Haustarifvertrag und taucht nicht einmal im Inhaltsverzeichnis auf. Beim Sparkassen-Dienstleister Finanz Informatik sind es 400 Euro, von Verdi stolz als „Mitgliedervorteil“ beworben. Manche halten Prämien bis zur doppelten Höhe des Mitgliedsbeitrags für unbedenklich, und manche Gerichte sehen es genauso. Der Beitrag liegt bei rund einem Prozent des Bruttolohns, sodass die Prämie ihn für untere und mittlere Einkommen zum größten Teil deckt, mitunter ganz. Faktisch zahlt dann nicht mehr das Mitglied seinen Gewerkschaftsbeitrag, sondern die öffentliche Hand: Der Staat als Arbeitgeber finanziert die Mitgliedschaft in der Organisation, die ihm am Tariftisch gegenübersitzt. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen. Das ist mehr als ein Kniff des Tarifrechts. Eine Gewerkschaft muss gegnerunabhängig sein, sonst darf sie keine Tarifverträge schließen; ist ihre Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler „durch personelle Verflechtungen, auf organisatorischem Weg oder durch wesentliche finanzielle Zuwendungen ernsthaft gefährdet“, fehlt ihr die Tariffähigkeit, so ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Die Pointe liegt darin, dass Verdi mit genau dieser Waffe 2021 der kleinen DHV die Tariffähigkeit aberkennen ließ. Wer so austeilt, sollte den Schlag von der anderen Seite vertragen. In Berlin lässt sich besichtigen, wie eng die Verflechtung reicht. Bei der Stadtreinigung und den Verkehrsbetrieben, beide landeseigene Anstalten öffentlichen Rechts, zieht der Arbeitgeber den Verdi-Beitrag direkt vom Gehalt ein und überweist ihn gebündelt an die Gewerkschaft – bei der BVG sind das 5600 Beschäftigte und bis zu 187.500 Euro im Monat, und das seit 1976. Das Geld gehört den Beschäftigten, gewiss; doch das landeseigene Unternehmen führt die Beitragsbuchhaltung einer einzigen Gewerkschaft, ein Dienst, den eine neue, kleinere Gewerkschaft nicht bekommt. Der parteilose Abgeordnete Antonín Brousek hatte den Senat 2025 schriftlich gefragt, wie sich das mit der Gegnerunabhängigkeit verträgt, und ihm die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts gleich mitgeliefert. Die Antwort kam zweimal, für beide Betriebe wortgleich: Verdi erhalte „keinerlei Zuwendungen“, die Beiträge würden von den Beschäftigten entrichtet. Man hatte die Frage verstanden und beschlossen, sie nicht zu verstehen. Wo das Einziehen nicht genügt, hilft das Gesetz. 2015 brachten der DGB und die Arbeitgeberverbände gemeinsam das Tarifeinheitsgesetz auf den Weg, beschlossen unter einer SPD-Arbeitsministerin, und seither gilt im Betrieb im Kollisionsfall nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Es traf die Lokführer, die Piloten und die Krankenhausärzte, also die kleinen, kampfstarken Gewerkschaften, die den großen lästig geworden waren. Böckler hatte die Einheit gegen die Zersplitterung der Arbeiterbewegung durchgesetzt; seine Nachfolger richten sie gegen die Koalitionsfreiheit der Konkurrenz. Aus einem Schutzgedanken wurde ein Mittel der Marktbereinigung zum Schutz der eigenen Fleischtöpfe. Die DGB-Gewerkschaften halten dagegen: All das sei gesellschaftliche Selbstverwaltung, die den Staat von den Sozialkassen fernhalte und gerade keine Staatsnähe begründe. Dieser Einwand hatte einmal Gewicht, doch er läuft längst leer. Über die Sozialwahl, nach Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl des Landes, besetzen die DGB-Gewerkschaften die Versichertenbänke in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, in denen jährlich über die Verwendung von rund 400 Milliarden Euro an Beiträgen entschieden wird. Das kontrolliert den Sozialstaat nicht von außen, es regiert ihn von innen mit. Das Gegengewicht hat sich auf der schwereren Seite der Waage dazugelegt. Wer mitregiert, trägt Verantwortung, auch für das, was schiefläuft. Die Sozialabgaben haben 2026 rund 42 Prozent des Bruttolohns erreicht, womit die alte 40-Prozent-Grenze gefallen ist; sie treiben die Lohnnebenkosten und belasten den Standort Deutschland. Helmut Schmidt hat den Maßstab geliefert: Verantwortung umfasst auch die Folgen, die man nicht gewollt hat. Seit Jahrzehnten sitzen die Gewerkschaften in den Gremien dieses Systems und sind, ohne je gegenzusteuern, mit dem Strom geschwommen. Daran hat niemand mehr Anteil als sie, wovon Gewerkschaftsfunktionäre gerne ablenken, wenn sie sich zum Ankläger eines Systems aufschwingen, das sie selbst mitverwalten. So sieht Michels’ Oligarchie am Ende aus: ein Apparat, der sich selbst erhält und die Wirtschaft, die ihn trägt, mit Kosten überzieht. „Zum Umgang mit Angriffen auf die Demokratie“ Wie konkret das wird, zeigt der Zugang zur Presse. Wer in Deutschland einen bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben darf, regelt eine Vereinbarung zwischen den Innenministern der Länder und dem Deutschen Presserat. Träger des Presserats sind vier Verbände, darunter die DJU, die Journalistengewerkschaft in Verdi. Die Rückseite des Ausweises trägt die Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, und so wacht ein Gremium, das 1956 gegründet wurde, um ein staatliches Pressegesetz zu verhindern, heute gemeinsam mit den Innenministern darüber, wer als Journalist gilt. Ich schreibe das als jemand, der die andere Seite kennt: als Vorsitzender einer kleineren, alternativen Gewerkschaft, deren Antrag auf Gleichbehandlung beim Presseausweis seit Jahren verschleppt wird. Wer neu ist und nicht dazugehört, lernt den Apparat von seiner geduldigen Seite kennen. Wie ruppig er auch werden kann, war im November 2025 in Gießen zu sehen, am Rand einer DGB-Kundgebung gegen den Gründungskongress der AfD-Jugend. Ein Kamerateam des Magazins Tichys Einblick wurde tätlich angegriffen. Nach Darstellung des Magazins hatte man zuvor von der Bühne dazu aufgerufen, die Journalisten zu vertreiben; auch ein hochgehaltener Presseausweis half nicht. Der DGB schweigt zu den Vorwürfen, und gerichtlich geklärt sind sie nicht. Man muss sich dafür gar nicht auf eine turbulente Szene berufen. Verdi hat den Beweis gedruckt. In einer Handreichung für Bibliotheksbeschäftigte „zum Umgang mit Angriffen auf die Demokratie“ steht die parlamentarische Anfrage der Opposition unter den abzuwehrenden Übergriffen, neben tätlichen Angriffen und zerstörten Büchern, und neben der Meinung des Kollegen, die „schon unterhalb der Strafbarkeit gemeldet“ werden soll. Das Heft nennt die im Grundgesetz verankerte Anfrage als Kern des Parlamentarismus und framt ihren Gebrauch durch den falschen Abgeordneten als Angriff. Wer Gewalt und Meinung zusammenwirft, zielt auf die Meinung; und die ist nach dem Lüth-Urteil für die Demokratie schlechthin konstituierend. Die Furcht vor 551 Antworten Das war mein eigenes Handwerk. Die Schriftliche Anfrage und die Akteneinsicht waren das Werkzeug, mit dem ich als Berliner Abgeordneter die Regierung befragt habe – die erste Pflicht eines Parlaments, nicht sein letztes Mittel. Es war eine solche Anfrage, die den Beitragseinzug bei Stadtreinigung und Verkehrsbetrieben überhaupt ans Licht brachte. Dass nun ausgerechnet die Anfrage der Opposition als Angriff gilt, zeigt: Man will verhindern, dass das Parlament eine Regierung kontrolliert, mit der dieser DGB-Apparat verwachsen ist. Nicht die 551 Fragen fürchtet er, sondern die Antworten. Bleibt die Frage, gegen wen der Apparat eigentlich antritt. Der DGB ruft zu den Demonstrationen gegen die AfD auf und begründet das mit einer vermeintlich eleganten Wendung seines eigenen Erbes: parteipolitisch unabhängig, aber nicht politisch neutral. Man darf die AfD ablehnen oder unterstützen, das steht – noch weitgehend – jedem frei; nur ist die Lage verzwickter, als die simple Parole zugibt. Zwar stufte das dem Bundesinnenministerium nachgeordnete Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, doch im Februar 2026 untersagte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung vorläufig, bis zur Hauptsache, sodass die AfD seither wieder als bloßer Verdachtsfall geführt wird. Zugleich ist sie die zweitstärkste Kraft im Land, im Osten vielerorts die erste. Und nun die unbequeme Frage: In welcher Demokratie zieht eine Organisation, die ein Drittel der Arbeitsverwaltung stellt und die Sozialkassen mitverwaltet, gegen die größte Oppositionspartei auf die Straße, statt gegen die Regierung, die sie kontrollieren sollte? Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat es im Juni in Magdeburg vorgemacht und „Weg mit Merz“ gerufen, opponiert also gegen die Regierung und nicht die Opposition: so wie es einmal gedacht war. Eine Gewerkschaft, die sich häuslich eingerichtet hat Otto Brenner, der sich 1968 gegen die Notstandsgesetze und damit gegen die Mehrheit der eigenen SPD stellte – während ihr Vizekanzler Brandt das Gesetz mit dem großen Versprechen durchsetzte, jeden Missbrauch notfalls auf den Barrikaden zu bekämpfen –, stünde vor diesem Befund ratlos. Eine Gewerkschaft, die den Staat ihre Beiträge einziehen lässt. Deren öffentliche Arbeitgeber ihren Mitgliedern Prämien zahlen. Die in den Behörden sitzt, die sie beaufsichtigen sollte. Die von ehemaligen Regierungspolitikern geführt wird. Ein Gegengewicht ist das nicht mehr; gut versorgt hat sich der Widerstand häuslich eingerichtet, mit Dienstwagen und Aufsichtsratssitz. „Stärker als alle Parteien“ ist nur, wer von ihnen unabhängig ist. Der DGB ist es nicht.
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